Allgemeine Hinweise für Partnerfirmen

Hinweise zu Sicherheitseinweisungen und Anmeldung

Auf Sicherheit legt Boehringer Ingelheim größten Wert.
Die folgenden Informationen dienen zur Vorbereitung ihres Aufenthaltes auf unseren Werkgeländen.
Aktuelle COVID Verhaltensregeln an den Standorten Deutschland

Alle Partnerfirmen und deren Subunternehmen benötigen für den Zutritt auf Boehringer-Ingelheim Werkgeländen die "Sicherheitseinweisung Stufe B".
Unter Partnerfirmen verstehen wir alle auftragnehmenden Firmen, die auf den Werkgeländen mit Personal tätig werden. Z.B. im Bereich Handwerk, Service, Kundendienst, Beratung, Training usw.

Besucher*innen und Lieferanten*innen erhalten durch den Werkschutz die notwendige Sicherheitseinweisung Stufe A (z.B. Speditionen, Baustoff-Anlieferungen und Paketdienste).

Anmeldung ihrer Mitarbeiter*innen:

Die namentliche Anmeldung Ihrer Mitarbeitenden und der ihrer Subunternehmen erfolgt über das Online-Anmeldeportal.

Bitte beachten Sie bei der Online-Anmeldung, dass Sie Ihre/n Boehringer Ingelheim Ansprechpartner*in und dessen E-Mail-Adresse im Formular eintragen. Die Anmeldung kann sonst nicht erfolgen. Ohne Anmeldung erhalten Partnerfirmen keinen Zutritt. Die Durchführung von Sicherheitseinweisungen an einer Pforte ist nicht möglich.

Gesetzliche und Boehringer-Ingelheim spezifische Regeln:

Boehringer Ingelheim stellt Ihnen die Sicherheitseinweisung/en auf dieser Internetseite zur Verfügung. Anhand dieser Sicherheitseinweisung müssen Sie Ihre Mitarbeitenden, ggf. Ihre Subunternehmen vor dem Werkszutritt unterweisen.

Die Präsentation zur Sicherheitseinweisung Stufe B wird in 12 Landessprachen bereitgestellt.

An den Werktoren müssen Ihre Mitarbeitenden einen Test zur Sicherheitseinweisung absolvieren. Nur bei bestandenem Test wird der Zutritt auf das Werksgelände gewährt. Die Gültigkeit dieses Tests beträgt 12 Monate (1 Jahr).