Sicherheitseinweisung Stufe C, Einweisung Technikbereiche und GMP-Schulung

Sicherheitseinweisung Stufe C, Einweisung Technikbereiche und GMP-Schulung für Partnerfirmen

Die seitlich aufgeführten Einweisungen dienen dazu, Mitarbeitern von Partnerfirmen für das richtige Verhalten in den Technik- und GMP-Bereichen der (Bio)-Pharmazeutischen und Chemischen Produktion zu schulen.

Es werden unter anderem folgende Themen erläutert:

Sicherheitseinweisung Stufe C

  • Allgemeine Verhaltensregeln in den Produktionsbereichen
  • Zutrittsregelungen, Notfallorganisation, Arbeitsschutz
  • Schutzmaßnahmen hinsichtlich PSA, Bekleidungsvorschriften, Leitern, Gerüste, Freigabe-/ Erlaubnisschein, Ex-Schutz, Umweltschutz

Bitte beachten! Einweisung Technikbereiche am Standort Ingelheim

Diese Einweisung war ehemals Bestandteil der Sicherheitseinweisung Stufe C und muss nur geschult werden, wenn man in folgenden Bereichen tätig wird:

  • Technik-, Energiezentralen
  • Begehbare Zwischenebenen
  • Kältezentralen, Elektroräume, Serverräume
  • Rohrbrücken, Rohrleitungen
  • Dächer und ZABA

GMP-Schulung am Standort Ingelheim

  • Allgemeine Informationen und Verhaltensregeln für GMP-Bereiche
  • Betriebs- und Personalhygiene, Einschleusprozedere für Personal und Material
  • GMP gerechte Dokumentation

Diese Einweisungen / Schulung können bequem bei Ihnen im Hause durchgeführt werden, oder wahlweise direkt vor Arbeitsbeginn am Schulungsterminal Geb. 5319B oder bei ihrem Boehringer Ingelheim-Ansprechpartner am Standort Ingelheim.

Für generelle Rückfragen steht Ihnen folgender zentraler E-Mail-Link zur Verfügung.
TEPartnerfirmenManagement.ING@boehringer-ingelheim.com

Wichtig
Bitte benennen Sie in der E-Mail den betroffenen Boehringer Ingelheim-Ansprechpartner, damit Ihr Anliegen zeitnah und korrekt bearbeitet werden kann.

Jeder MA muss für das aktuelle Kalenderjahr vor Arbeitsbeginn die für Ihn relevanten Einweisungen / Schulungen bekommen. Den Einweisungen / Schulungen beigefügt ist eine (Einweisungs-) Bestätigung, die der Mitarbeiter im Anschluss an die Einweisung / Schulung unterschreiben muss. Diese Bestätigung ist im Original bei der Anmeldung am ersten Tag des Arbeitseinsatzes bei dem Boehringer Ingelheim-Ansprechpartner abzugeben. Eine Stichprobenkontrolle der Schulungsinhalte erfolgt vor Ort.

Mitarbeiter von Partnerfirmen, die sich in den GMP-Bereichen aufhalten und dort in Gegenwart von offenem Produkt tätig werden oder Kontakt zu produktberührenden Oberflächen haben, sind zusätzlich verpflichtet eine GMP-Untersuchung durchzuführen. Die Notwendigkeit ist mit ihrem Auftraggeber abzuklären. Diese Untersuchung ist vor dem ersten Arbeitseinsatz im GMP-Bereich erforderlich.

Die GMP-Untersuchung kann durch einen Arbeitsmedizinischen Dienst oder niedergelassenen Betriebsarzt durchgeführt werden. Der Untersuchungsumfang ist im Anforderungsprofil ersichtlich.

Die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Untersuchung ist im Original ihrem Boehringer-Ingelheim Ansprechpartner vorzuzeigen. Informationen über den Stand der Untersuchungen und den Nachuntersuchungsrhythmus erfragen Sie bitte über Ihren Boehringer Ingelheim-Ansprechpartner.

Wichtig
Die unten stehende Dokumente sind ab 01.01.2024 gültig. Es sind ausschließlich diese Dokumente zu verwenden.