Sicherheitseinweisung Stufe C, Einweisung Technikbereiche und GMP-Schulung für Partnerfirmen
Es werden unter anderem folgende Themen erläutert:
Sicherheitseinweisung Stufe C
- Allgemeine Verhaltensregeln in den Produktionsbereichen
- Zutrittsregelungen, Notfallorganisation, Arbeitsschutz
- Schutzmaßnahmen hinsichtlich PSA, Bekleidungsvorschriften, Leitern, Gerüste, Freigabe-/ Erlaubnisschein, Ex-Schutz, Umweltschutz
Bitte beachten! Einweisung Technikbereiche am Standort Ingelheim
Diese Einweisung war ehemals Bestandteil der Sicherheitseinweisung Stufe C und muss nur geschult werden, wenn man in folgenden Bereichen tätig wird:
- Technik-, Energiezentralen
- Begehbare Zwischenebenen
- Kältezentralen, Elektroräume, Serverräume
- Rohrbrücken, Rohrleitungen
- Dächer und ZABA
GMP-Schulung am Standort Ingelheim
- Allgemeine Informationen und Verhaltensregeln für GMP-Bereiche
- Betriebs- und Personalhygiene, Einschleusprozedere für Personal und Material
- GMP gerechte Dokumentation
Diese Einweisungen / Schulung können bequem bei Ihnen im Hause durchgeführt werden, oder wahlweise direkt vor Arbeitsbeginn am Schulungsterminal Geb. 5319B oder bei ihrem Boehringer Ingelheim-Ansprechpartner am Standort Ingelheim.
Wichtig Bitte benennen Sie in der E-Mail den betroffenen Boehringer Ingelheim-Ansprechpartner, damit Ihr Anliegen zeitnah und korrekt bearbeitet werden kann.
Jeder MA muss für das aktuelle Kalenderjahr vor Arbeitsbeginn die für Ihn relevanten Einweisungen / Schulungen bekommen. Den Einweisungen / Schulungen beigefügt ist eine (Einweisungs-) Bestätigung, die der Mitarbeiter im Anschluss an die Einweisung / Schulung unterschreiben muss. Diese Bestätigung ist im Original bei der Anmeldung am ersten Tag des Arbeitseinsatzes bei dem Boehringer Ingelheim-Ansprechpartner abzugeben. Eine Stichprobenkontrolle der Schulungsinhalte erfolgt vor Ort.
Mitarbeiter von Partnerfirmen, die sich in den GMP-Bereichen aufhalten und dort in Gegenwart von offenem Produkt tätig werden oder Kontakt zu produktberührenden Oberflächen haben, sind zusätzlich verpflichtet eine GMP-Untersuchung durchzuführen. Die Notwendigkeit ist mit ihrem Auftraggeber abzuklären. Diese Untersuchung ist vor dem ersten Arbeitseinsatz im GMP-Bereich erforderlich.
Die GMP-Untersuchung kann durch einen Arbeitsmedizinischen Dienst oder niedergelassenen Betriebsarzt durchgeführt werden. Der Untersuchungsumfang ist im Anforderungsprofil ersichtlich.
Die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Untersuchung ist im Original ihrem Boehringer-Ingelheim Ansprechpartner vorzuzeigen. Informationen über den Stand der Untersuchungen und den Nachuntersuchungsrhythmus erfragen Sie bitte über Ihren Boehringer Ingelheim-Ansprechpartner.